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Verfahren wg. Attacke am Rande einer „Querdenker“- Demo – Urteil rechtskräftig
Datum: 20.07.2022
Kurzbeschreibung:
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13. Juli 2022 (1 StR 120/22) die Revisionen der beiden Angeklagten sowie eines
Nebenklägers gegen das Urteil der 3. Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart vom 13. Oktober 2021 (Az.: 3 KLs 6 Js 49538/20 jug.)
verworfen.
Die 3. Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart hatte die beiden Angeklagten des Landfriedensbruchs in Tateinheit mit schwerer
Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen schuldig gesprochen und sie zu
Freiheitsstrafen von fünf Jahren sechs Monaten sowie vier Jahren sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts
hatten die beiden 1999 und 1995 geborenen Angeklagten, die der linken Szene zuzurechnen sind, am Rande einer sog.
„Querdenker“-Demo in Stuttgart am 16. Mai 2020 drei Personen aus dem Umfeld der Gewerkschaft Zentrum Automobil e.V. attackiert
und zum Teil schwer verletzt.
Daniel Huss, Richter am Landgericht, Mediensprecher Strafsachen
