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Verurteilung im Zusammenhang mit dem Diebstahl bei einer Geldtransportfirma
Datum: 09.02.2026
Kurzbeschreibung: Die 18. Große Strafkammer hat einen 32-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,25 Millionen Euro angeordnet.
Die Strafkammer ging davon aus, dass der Angeklagte gemeinsam mit einer bereits rechtskräftig verurteilten Mitangeklagten im
Oktober 2022 bei einer Geldtransportfirma Bargeld im Wert von 1,25 Millionen Euro entwendet hatte. Hierfür soll die anderweitig
verfolgte Angeklagte, die bei der Firma tätig war, das Geld in der Mittagspause herausgetragen haben. Anschließend setzten sich
die Beteiligten nach Serbien ab, wo der weitere Verbleib des Geldes jedoch nicht aufgeklärt werden konnte. Aufgrund des hohen Schadens
wurde von einem besonders schweren Fall des Diebstahls ausgegangen.
Die Hauptverhandlung, die am 13. Januar 2026 begann, endete heute nach vier Verhandlungstagen. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.
Aktenzeichen: 18 KLs 530 Js 52888/23 (2)
Ansprechpartner: RLG Dr. Lutfullin, Mediensprecher für Strafsachen
