Zum Inhalt springen

Datum: 09.07.2025

Aktenzeichen: 13 Ca 138/25

1.)   Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 525,01 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem BZS p. a. seit 13.01.2025 zu bezahlen. 

2.)   Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 228,93 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem BZS p. a. seit 12.02.2025 zu bezahlen. 

3.)   Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 

4.)   Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 31 % und die Beklagte zu 69 %. 

5.)   Der Streitwert wird auf 910,59 Euro festgesetzt. 

6.)   Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.