Datum: 09.07.2025
Aktenzeichen: 13 Ca 158/24
1.) Die Klage wird abgewiesen.
2.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.) Der Streitwert wird auf 488,94 Euro festgesetzt.
4.) Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.
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