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Datum: 17.04.2025

Aktenzeichen: 22 Ca 6447/24

Urteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.384,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank seit dem 16.08.2024 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 10.384,62 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.