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Datum: 17.12.2025
Aktenzeichen: 10 Sa 65/23
1. Der Einspruch des Klägers gegen das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg – Kammern Freiburg – vom 26. November 2025 – 10 Sa 65/23 - wird verworfen.
2. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.