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Die Gerichtszahlstelle des Landgerichts Stuttgart wird mit Zustimmung des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg zum 01.07.2025 geschlossen.

Bareinzahlungen sind ab dem 16.06.2025 nicht mehr möglich, damit die Abwicklung der Zahlstelle erfolgen kann. 

Bei folgender Gerichtszahlstelle sind weiterhin Bargeldeinzahlungen möglich:

 

·    Amtsgericht Stuttgart (Montag bis Donnerstag von 9.00 – 12.30 Uhr)

 

Bitte beachten Sie, dass beim Landgericht Stuttgart ab sofort keine Möglichkeit besteht, Gebührenstreifen für Gerichtskostenvorschüsse zu erwerben. Für die Zahlung von Gerichtskosten verweisen wir auf die Möglichkeit der elektronischen Kostenmarke.