Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Jahr 2019 mit weiteren Personen aus dem Ausland heraus unter Nutzung einer Schadsoftware Daten auf IT-Systemen von zahlreichen Unternehmen und Einrichtungen im Bundesgebiet, darunter auch das Stuttgarter Staatstheater, verschlüsselte, um Lösegeld für die Entschlüsselung zu erpressen.
Die Hauptverhandlung begann am 18. März 2025 und endete heute am 31. Hauptverhandlungstag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Aktenzeichen: 18 KLs 710 Js 5042/24
Ansprechpartner: RLG Dr. Lutfullin, Mediensprecher für Strafsachen