Soweit im Statement gegenüber den Medienvertretern nach dem Hauptverhandlungstag der Pressesprecher des Landgerichts am 02.10.2024 erklärte:
„unter anderem geht der Vorwurf ja dahingehend, dass hier tateinheitlicher Betrug in 9.450 einzelnen Fällen gewesen sein soll“
wird hiermit klargestellt, dass es sich bei dem Anklagevorwurf um versuchten und nicht um vollendeten Betrug in einem besonders schweren Fall in 9.450 tateinheitlichen Fällen handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Pressestelle des Landgerichts Stuttgart
Dr. Timur Lutfullin
Richter am Landgericht
Mediensprecher in Strafsachen