Suchfunktion
Ablehnung Befangenheitsanträge im Verfahren gegen ein führendes Mitglied der sog. "Querdenken"-Bewegung
Datum: 28.03.2025
Kurzbeschreibung:
Die am 17.03.2025 gestellten Befangenheitsanträge der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die drei Berufsrichter der 10. Strafkammer im Verfahren gegen ein führendes Mitglied der sog. „Querdenken“-Bewegung wurden durch Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 27. März 2025 als unbegründet zurückgewiesen.
Nicht zu beanstanden sei demnach die Verlesung eines 14-seitigen Vermerks über das außerhalb der Hauptverhandlung geführte Rechtsgespräch. Hierdurch seien der Angeklagte und die Öffentlichkeit umfassend informiert worden. Dies stehe im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Diese umfassende Informationspflicht diene der Sicherstellung eines transparenten Strafprozesses und der Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit.
Die Kammer habe zudem wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine vorläufige Auffassung zum derzeitigen Verfahrensstand und nicht um eine bereits feststehende Auffassung handele.
Schließlich würden weder die zwei Sätze lange Presseinformation über die beabsichtigte Verlesung des Vermerks noch die anschließende Pressemitteilung, in der die vorläufige Auffassung der Strafkammer zusammengefasst worden sei, eine Besorgnis der Befangenheit begründen.
Hinweise: Die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten begann am 02.10.2024. An den bisherigen 27 Hauptverhandlungstagen wurden von der Strafkammer 33 Zeugen vernommen. Die Hauptverhandlung wird am Dienstag, 01.04.2025, 09.00 Uhr, fortgesetzt.
Ansprechpartner: Richter am Landgericht Dr. Sonn, Pressesprecher des Landgerichts Stuttgart, E-Mail: pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de
