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Nach der Mitteilungsverordnung der Bundesregierung sind Behörden und andere öffentliche Stellen, zu denen auch die Gerichte und Staatsanwaltschaften gehören, verpflichtet, Mitteilungen über Zahlungen an die Finanzbehörden zu übersenden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Stuttgart hier.
