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Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden
Wenn sich ein Opfer bestimmter Straftaten, die gegen die Person gerichtet sind, während des Strafverfahrens gegen den Täter von einem Rechtsanwalt vertreten lassen will, kann ihm das Gericht einen Rechtsanwalt als Beistand bestellen oder für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe bewilligen:
- Das Gericht bestellt, sofern ein Opfer schwerer vorsätzlicher Gewalttaten (wie z.B. Vergewaltigung, Mord oder Totschlag) als Nebenkläger zugelassen wurde, dem Nebenkläger auf dessen Antrag einen Rechtsanwalt als Beistand. Entsprechendes gilt für die Hinterbliebenen eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten oder für ein Opfer eines Sexualdelikts, das zur Zeit der Antragsstellung noch keine 16 Jahre alt ist. Dies geschieht unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Opfers oder des Hinterbrliebenen.
- Wenn ein Nebenkläger zugelassen wird, kann ihm auf seinen Antrag in Fällen wie z.B. vorsätzlicher Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung usw. für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe bewilligt werden. In diesem Fall hängt die Bewilligung der Prozesskostenhilfe - anders als bei der Bestellung als Beistand - davon ab, dass der Nebenkläger wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsanwaltes aufzubringen.
Opferhilfe
Opfer von Straftaten bedürfen besonderer Hilfen und staatlichen Schutzes. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie durch den Verweis im Kasten rechts.
Täter-Opfer-Ausgleich
Täter-Opfer-Ausgleich bietet Opfern und Tätern die Möglichkeit, mit Hilfe eines Vermittlers ihren Konflikt außergerichtlich zu regeln und sich über eine Wiedergutmachung zu verständigen. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie durch den Verweis im Kasten rechts.
Hilfe für Betroffene bei der Suche nach Beratungsstellen
Betroffene von Straftaten können sich zudem kostenlos an das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierte Internetangebot zur Hilfe bei der Suche nach Beratungsstellen wenden. ODABS.org ermöglicht es, sich anonym über die Betreuungs- und Hilfemöglichkeiten in der jeweiligen Region zu informieren und umfasst bundesweit mehr als 800 Einrichtungen mit unterschiedlichen Beratungsangeboten.
Das Internetangebot ODABS.org finden Sie unter diesem Link.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Broschüre und
diesem
Infoblatt.