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Urteil im Verfahren gegen ein führendes Mitglied der sog. „Querdenken“-Bewegung (Az. 10 KLs 3 Js 15816/22)
Datum: 04.08.2025
Kurzbeschreibung: In obigem Verfahren wurde der Angeklagte am 31. Juli 2025 wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und der versuchten Steuerhinterziehung in drei Fällen verurteilt. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen.
Im o.g. Verfahren erging am 31. Juli das Urteil. Der Angeklagte wurde wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und der versuchten Steuerhinterziehung in drei Fällen verurteilt. Er wurde deshalb verwarnt. Die Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100,- Euro bleibt vorbehalten. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen.
Der Angeklagte wurde in den wesentlichen Anklagepunkten, welche den versuchten Betrug im besonders schweren Fall in 9.450 tateinheitlichen Fällen sowie die Hinterziehung der Einkommenssteuer betreffen, freigesprochen. Die Verurteilung umfasst die Steuererklärungen der Firma des Angeklagten. Demnach umfasst die vollendete Steuerhinterziehung (zwei monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen) 19,53 Euro und die versuchte Steuerhinterziehung in drei Fällen die Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer im Umfang von rund 2.100,- Euro.
Die Strafkammer sprach dem Angeklagten ferner u.a. eine Entschädigung für die vollzogene Untersuchungshaft, den vollzogenen Vermögensarrest sowie die bei ihm durchgeführte Durchsuchung zu. Sie hob außerdem den strafrechtlichen Vermögensarrest auf.
Das Verfahren dauerte 44 Hauptverhandlungstage und in dieser Zeit wurden u.a. 80 Zeugen vernommen.
Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch der Angeklagte können gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen.
Ansprechpartner: Dr. Timur Lutfullin, Richter am Landgericht, Mediensprecher in Strafsachen
