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Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes an einer Studentin in Stuttgart Ost
Datum: 09.01.2026
Kurzbeschreibung:
Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 10. Januar 2025 einer ihm aus einem Fitnessstudio bekannten 25-Jährigen vor ihrer Wohnung in Stuttgart-Ost auflauerte. Als diese die Tür öffnete, um die Wohnung zu verlassen, stach der vor der Wohnungstür wartende Angeklagte vielfach und wuchtig mit einem mitgeführten Küchenmesser auf sie ein. Sie starb innerhalb kürzester Zeit an einem Verblutungsschock. Anschließend nahm er an ihrem Körper sexuelle Handlung vor. Motiv des Angeklagten war eine kürzlich begonnene Beziehung der Getöteten mit einem anderen Mann. Den Angeklagten kannte die Getötete hingegen nur flüchtig und wollte keinen näheren Kontakt mit ihm haben.
Nach Überzeugung der Strafkammer war die Tötung nicht spontan, sondern geplant. Es sah daher das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an, weil die Getötete nicht mit einem Angriff rechnete, als sie die Wohnungstür öffnete. So wurden bei ihr keinerlei Abwehrverletzungen festgestellt. Erwiesen ist auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Denn in der Tötung manifestierten sich „absolute Macht- und Besitzansprüche“ des Angeklagten gegenüber der 25-Jährigen. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld lagen hingegen nicht vor.
Die Hauptverhandlung begann am 14. Juli 2025 und endete heute am 21. Hauptverhandlungstag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ansprechpartner: Dr. Timur Lutfullin, Richter am Landgericht, Mediensprecher in Strafsachen, E-Mail: pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de
