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Keine Schadensersatzansprüche gegen Porsche wegen des Untergangs des Autotransportschiffes „Felicity Ace“

Datum: 27.05.2026

Kurzbeschreibung: Die 26. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 21. Mai 2026 die Schadensersatzklage der Schiffseigentümerin sowie der Seekaskoversicherer gegen den Autohersteller Porsche aus Stuttgart abgewiesen (26 O 30/23).

Mit ihrer auf die Produzentenhaftung gestützten Klage haben die Klägerinnen Schadensersatzansprüche gegen die Porsche AG als Fahrzeugherstellerin in Höhe von knapp 30 Mio. Euro geltend gemacht.

Die sechs Klageparteien sind die Eigentümerin des Schiffes und fünf Seekaskoversicherungen. Die Beklagte mit Sitz in Stuttgart ist eine PKW-Herstellerin der Volkswagen-Gruppe.

Anfang Februar 2022 wurde das Autotransportschiff MS „Felicity Ace“ im Hafen von Emden mit fast 4.000 Neufahrzeugen verschiedener Hersteller beladen. Unter den Fahrzeugen befanden sich auch Elektrofahrzeuge. Am 10. Februar 2022 verließ das Schiff den Hafen in Richtung der Vereinigten Staaten von Amerika.

Am 16. Februar 2022 geriet das Schiff in Brand, wobei die Ursache des Brandes zwischen den Parteien streitig ist. Das Schiff wurde evakuiert und die Besatzung vollständig gerettet. In den nachfolgenden Tagen breitete sich der Brand an Bord weiter aus. Das Schiff glühte schließlich aus und sank am 1. März 2022 südlich der Azoren bis auf eine Wassertiefe von 3.000 Metern.

Die Klägerinnen behaupten, dass eine sich selbst entzündende Lithium-Ionen-Batterie in einem Porsche Taycan Ursache des Brandes gewesen sei, was von den Beklagten bestritten wird. Die Beklagte behauptet dagegen, dass der Brand eine andere Ursache habe. Die Klägerinnen verlangen den Ersatz der Schäden, die mit dem Brand und Untergang des Schiffes einhergegangen sind.

Das Landgericht hat entschieden, dass den Klägerinnen keine Schadensersatzansprüche zustehen, und die Klage daher abgewiesen.

Die Kammer ist nach Durchführung der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass ein Porsche Taycan Ursache des Brandes am 16. Februar 2022 auf dem Autotransportschiff gewesen ist.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen des LG Stuttgart: 26 O 30/23

Ansprechpartner: RLG Dr. Kai Hermes, Mediensprecher für Zivilsachen

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