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Beginn der Hauptverhandlung gegen ein führendes Mitglied der sog. „Querdenken“-Bewegung ab 02.10.2024
Datum: 06.08.2024
Kurzbeschreibung: Die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat Hauptverhandlungstermine ab Mittwoch, 02.10.2024 bis zunächst Ende April 2025 bestimmt.
Die 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart, Az. 10 KLs 3 Js 15816/22, verhandelt ab
Mittwoch, 02.10.2024, 09.00 Uhr,
Landgericht Stuttgart, Eingang Ulrichstr., 70182 Stuttgart,
Saal nach Aushang
gegen ein führendes Mitglied der sog. „Querdenken“-Bewegung.
Seit März 2023 ist gegen diesen ein Strafverfahren anhängig. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, sich im Zusammenhang mit der sog. „Querdenken“-Bewegung jeweils in einem besonders schweren Fall wegen versuchten Betrugs in 9.450 tateinheitlichen Fällen, vier Fällen der Geldwäsche, versuchter Steuerhinterziehung in vier Fällen sowie vollendeter Steuerhinterziehung strafbar gemacht zu haben.
Mit Beschluss vom 6. Oktober 2023 ließ die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer die Anklage hinsichtlich der steuerstrafrechtlichen Vorwürfe zur Hauptverhandlung zu und eröffnete insoweit das Hauptverfahren. Hinsichtlich der Betrugs- und Geldwäschevorwürfe lehnte sie die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart eröffnete am 24. Januar 2024 auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Stuttgart das Hauptverfahren wegen des Vorwurfs des versuchten Betruges im besonders schweren Fall in 9.450 tateinheitlichen Fällen vor der 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart und ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart auch insoweit zur Hauptverhandlung zu. Gleichzeitig bestätigte der Senat den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 6. Oktober 2023, soweit darin betreffend die Tatvorwürfe der Geldwäsche die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wurde.
Die Wirtschaftsstrafkammer ist in der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden sowie zwei Schöffen besetzt.
Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf:
Dienstag, 15.10.2024 09:00 Uhr
Donnerstag, 17.10.2024 10:00 Uhr
Mittwoch, 06.11.2024 09:00 Uhr
Dienstag, 12.11.2024 09:00 Uhr
Donnerstag, 14.11.2024 09:00 Uhr
Dienstag, 19.11.2024 09:00 Uhr
Donnerstag, 21.11.2024 09:00 Uhr
Dienstag, 26.11.2024 09:00 Uhr
Donnerstag, 28.11.2024 09:00 Uhr
Dienstag, 03.12.2024 09:00 Uhr
Donnerstag, 05.12.2024 09:00 Uhr
Montag, 16.12.2024 09:00 Uhr
Donnerstag, 19.12.2024 09:00 Uhr
Dienstag, 07.01.2025 09:00 Uhr
Freitag, 10.01.2025 09:00 Uhr
Dienstag, 14.01.2025 09:00 Uhr
Donnerstag, 16.01.2025 09:00 Uhr
Freitag, 24.01.2025 09:00 Uhr
Montag, 27.01.2025 09:00 Uhr
Freitag, 31.01.2025 09:00 Uhr
Dienstag, 04.02.2025 09:00 Uhr
Dienstag, 11.02.2025 09:00 Uhr
Dienstag, 18.02.2025 09:00 Uhr
Dienstag, 25.02.2025 09:00 Uhr
Dienstag, 04.03.2025 09:00 Uhr
Dienstag, 11.03.2025 09:00 Uhr
Montag, 17.03.2025 09:00 Uhr
Dienstag, 25.03.2025 09:00 Uhr
Dienstag, 01.04.2025 09:00 Uhr
Dienstag, 08.04.2025 09:00 Uhr
Montag, 14.04.2025 09:00 Uhr
Dienstag, 29.04.2025 09:00 Uhr
Für den Fall, dass weitere Hauptverhandlungstage erforderlich sein sollten, wurden die Verfahrensbeteiligten ferner gebeten, sich bis Ende des Jahres 2025 einen bestimmten Wochentag freizuhalten.
Hinweise für Medienvertreter zum Akkreditierungsverfahren folgen demnächst gesondert! Wenn Sie Informationen hierzu erhalten wollen, wird um vorsorglich um eine Nachricht an die Pressestelle des Landgerichts Stuttgart, per E-Mail an
Pressestelle@LGStuttgart.JUSTIZ.bwl.de
Herrn Richter am Landgericht Dr. Lutfullin, gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Pressestelle des Landgerichts Stuttgart
Dr. Timur Lutfullin
Richter am Landgericht
Mediensprecher in Strafsachen