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Kreditvermittler zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt

Datum: 23.02.2012

Kurzbeschreibung: 

Kreditvermittler zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt


 

 

Die 14. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart unter dem Vorsitz von Dr. Hartmut Schnelle hat mit Urteil vom 21. Februar 2012 den, einschlägig vorbestraften, 43-jährigen faktischen Geschäftsführer einer in Stuttgart angesiedelten Kreditvermittlungsgesellschaft wegen (versuchten) Betruges zu einer Freiheitstrafe von vier Jahren verurteilt. Zwei ebenfalls angeklagte Mitarbeiterinnen des Unternehmens erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren.

 

Das in den Jahren 2006 bis Ende 2009 in unterschiedlicher Besetzung betriebene Geschäftsmodell des Unternehmens richtete sich gezielt an unerfahrene Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befanden. Dabei wurde bei den Kunden über Werbeanzeigen in überregionalen Zeitungen und im Videotext mit Slogans wie „Kredit abgelehnt? Das muss nicht sein! Wir bieten Ihnen Kredite auch ohne Auskunft/Eintragung“ „Sofortanfrage absolut unverbindlich und kostenfrei“ der Eindruck erweckt, dass es der Firma möglich sei, Kunden in wirtschaftlich schwieriger Lage Kredite zu vermitteln und dass den Antragstellern durch die Kreditanfrage keine Kosten entstünden.

 

Nach der in der fünfmonatigen Hauptverhandlung gebildeten Überzeugung der Wirtschaftskammer ging es den Angeklagten dagegen darum, unter dem Anschein einer seriösen Kreditvermittlung den nahezu mittellosen Kunden einen willkürlich festgesetzten Betrag von je knapp 50 Euro für angeblich entstandene Auslagen in Rechnung zu stellen, ohne dass es hierfür eine rechtliche Grundlage gab. Zusätzlich sollten Kunden für Zusatzprodukte wie Bausparverträge geködert werden.

 

Der beabsichtigte Schaden bei den über 50.000 geprellten Kunden betrug beim Hauptangeklagten, der während des gesamten Tatzeitraums nach der Überzeugung der Kammer als, so der Kammervorsitzende, „spiritus rector“ die Fäden in der Hand hielt, insgesamt mindestens 2, 5 Millionen Euro.

 

Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21. Februar 2012 -  14 KLs 166 Js 9323/11

 

 

 

Lars Kemmner, Pressesprecher in Strafsachen


 

 

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