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Zuständigkeit
Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich über die Amtsgerichtsbezirke Backnang, Böblingen, Esslingen, Kirchheim, Leonberg, Ludwigsburg, Nürtingen, Schorndorf, Stuttgart, Stuttgart-Bad Cannstatt und Waiblingen (s. auch Bezirk-Amtsgerichte).