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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Anträge können nur schriftlich gestellt werden.

Das Antragsformular finden Sie hier.



Das Landgericht Stuttgart ist ausschließlich zuständig für Dokumente der Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks Stuttgart sowie für Übersetzungen eines Übersetzers, der beim Landgericht Stuttgart beeidigt ist.

Andere Dokumente können hier nicht bearbeitet werden. Weitere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen/Vorbeglaubigungen finden Sie auch unter www.service-bw.de. Anträge sind direkt an die jeweilig zuständigen Behörden zu stellen, nicht an das Landgericht.

Für Dokumente, die von einem Notar, einer Gerichtsperson oder einem Übersetzer erstellt oder beglaubigt wurden, können Sie das hier eingestellte Antragsformular verwenden oder einen formlosen Antrag stellen unter Beifügung der Urkunde (keine Kopie!) und der Angabe des Landes, in dem die Urkunde verwendet werden soll. 

Der Antrag ist zu richten an das

Landgericht Stuttgart
Apostillen / Vorbeglaubigungen
Urbanstr. 20
70182 Stuttgart

Telefonischer Kontakt:
0711-212 2575
Montag bis Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr

Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit mindestens eine Woche zuzüglich Dauer des Postversandes. Von telefonischen Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.

Die Kostenrechnung wird Ihnen in den nächsten Wochen durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg übersandt.

Gebühren:

Je Erteilung der Apostille fällt gemäß Nr. 1310 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro an.

Für die Bestätigung eines Übersetzers fällt gemäß Nr. 1401 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro an. 

Die Liste der beeidigten Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de

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