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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Landgerichts Stuttgart
Am Landgericht Stuttgart gelten zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus die folgenden Infektionsschutzmaßnahmen:
1. Zutrittsbeschränkungen und Zutrittskontrollen
Nach der gemeinsamen Hausverfügung des Oberlandesgerichts Stuttgart und des Landgerichts Stuttgart besteht ein grundsätzliches
Zutrittsverbot zu den Gebäuden des Justizviertels bei Symptomen einer Corona-Erkrankung sowie für Personen, die innerhalb der
jeweils letzten 10 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten und dabei nach den Kriterien des
Robert-Koch-Institutes als Kontaktperson der Kategorie I gelten oder nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes
Baden-Württemberg zur häuslichen Quarantäne verpflichtet sind. Die Bibliothek und die Ausstellung zur NS-Justiz bleiben
für Besucher geschlossen. Die Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen wird durch ständige Kontrollen der Wachtmeister mit
Einzelbefragungen vor dem Gerichtsgebäude und regelmäßige Bestreifungen des gesamten Justizviertels überwacht.
Verfahrensbeteiligten wird angeraten, entsprechende Wartezeiten einzuplanen.
2. Mund-Nasen-Bedeckung
Alle Personen müssen im öffentlichen Bereich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt nicht für die
Verfahrensbeteiligten und Zuhörer während einer Gerichtsverhandlung. Die dort geltenden Regelungen treffen die Vorsitzenden. In
den weiteren, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereichen besteht ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung. Davon kann am Platz oder bei Verrichtung der Tätigkeit abgewichen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu
weiteren Personen sicher eingehalten werden kann und kein Publikumsverkehr besteht.
3. Allgemeine Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen
Die Verfahrensbeteiligten sind gehalten, sich vor oder nach ihrem Termin so kurz als möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten. Zu
anderen Personen ist vor und im Gerichtsgebäude ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Aufzüge sind nur einzeln zu
benutzen. Die Husten- und Niesregeln (Niesen/ Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) sowie eine gute Händehygiene
(regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden) sind einzuhalten. Die Desinfektionsmittelspender an
den Gebäudeeingängen sind zu nutzen. Räume, die nicht über eine Frischluftanlage versorgt werden, sind ausreichend und
regelmäßig zu lüften. Die Reinigungsintervalle und die Reinigungsintensität wurden bereits im April im gesamten
Gebäude erhöht und werden so beibehalten.
4. Schutzmaßnahmen in den Sitzungssälen
In den Gerichtssälen sind die räumlichen Möglichkeiten zur Schaffung ausreichender Abstände durch entsprechende
Sitzordnungen auszuschöpfen. Zudem wird eine Abstandswahrung der Verfahrensbeteiligten durch Plexiglasscheiben ermöglicht.
gez. Dr. Singer
Präsident des Landgerichts
Warnung vor betrügerischen Anrufen
In letzter Zeit wurden vermehrt Vorfälle gemeldet, bei denen sich Anrufer als Mitarbeiter des Landgerichts Stuttgart ausgeben und Geldzahlungen anmahnen. Oftmals erscheint im Telefondisplay des Angerufenen eine nicht existente Rufnummer oder gar eine Rufnummer des Landgerichts Stuttgart. Zudem sind Fälle bekannt geworden, in denen über eine Bandansage die Angerufenen aufgefordert werden, bei Anerkennung der Forderung auf der Tastatur die "1" zu drücken oder die "2", um weitere Auskünfte zu erhalten. Dadurch soll der Anruf in eine kostenpflichtige Warteschleife umgeleitet werden.
Das Landgericht Stuttgart weist darauf hin, dass derartige Anrufe nicht von Bediensteten des Landgerichts Stuttgart getätigt werden. Zahlungsaufforderungen werden stets schriftlich auf dem Postweg versandt. Es wird empfohlen, bei dem örtlich zuständigen Polizeirevier Strafanzeige zu erstatten.
