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Urteil im „Stalker-Prozess“ rechtskräftig

Datum: 21.06.2017

Kurzbeschreibung: BGH bestätigt Verurteilung des Landgerichts Stuttgart wegen Nachstellung mit Todesfolge

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 15. Februar 2017 (4 StR 375/16) die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart vom 21. März 2016 (Az.: 1 Ks 21 Js 29276/15 verb. mit 91 Js 112232/15) verworfen. Damit ist die Verurteilung des Angeklagten u.a. wegen Nachstellung mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten rechtskräftig.

Das Stalking-Opfer hatte sich in der Folge der Nachstellungen ihres nun verurteilten Ex-Freundes das Leben genommen. Hierzu stellte der BGH in seiner Leitsatzentscheidung fest, dass der Zusammenhang zwischen der Nachstellung und dem Suizid dann vorliegt, wenn das selbstschädigende Verhalten des Opfers auf die Nachstellungen durch den Täter zurückzuführen ist und diese Motivation - wie im vorliegenden Fall - handlungsleitend war.

Wegen der Beschlussgründe wird auf die in das Internet eingestellte Entscheidung des Bundesgerichtshofs verwiesen:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=78635&pos=2&anz=535



Dr. Johannes Fridrich, Mediensprecher in Strafsachen

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