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Weiteres Urteil wegen Schusswechsel in Esslingen-Mettingen am 05.09.2022

Datum: 04.04.2025

Kurzbeschreibung: Mit Urteil vom 04.04.2025 hat die 19. Große Strafkammer (Schwurgericht) einen 34-jährigen Angeklagten wegen versuchten Totschlags in vier tateinheitlichen Fällen zu der Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Die 19. Große Strafkammer (Schwurgericht) unter dem Vorsitz von Norbert Winkelmann hat heute einen 34-jährigen Angeklagten wegen versuchten Totschlags in vier tateinheitlichen Fällen zu der Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Der 34-jährige Angeklagte soll am 05.09.2022 in Esslingen-Mettingen bei der Auseinandersetzung zweier rivalisierender Banden an einem Schusswechsel beteiligt gewesen sein. 

Die vier an dieser Schießerei beteiligten Mitglieder der rivalisierenden Bande wurden mit Urteil vom 18.10.2023 von der 3. Großen Strafkammer (Jugendkammer) u.a. wegen versuchten Totschlags zu Jugendstrafen von 3 beziehungsweise 5 Jahren sowie Freiheitsstrafen von 4 Jahren beziehungsweise 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt, wobei sämtliche Verurteilungen rechtskräftig sind.

Wegen dieser Tat wurde gegen den heute verurteilten Angeklagten bereits am 17.11.2023 von einer anderen Kammer des Landgerichts Stuttgart wegen versuchten Totschlags in vier tateinheitlichen Fällen die Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verhängt. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof diese frühere Verurteilung aufgehoben und an eine andere Kammer verwiesen.

Ansprechpartner: Dr. Timur Lutfullin, Richter am Landgericht, Mediensprecher in Strafsachen, E-Mail: pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de

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