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Verfahrensbeginn im Falle eines tödlichen Unfalls in Ludwigsburg
Datum: 01.12.2025
Kurzbeschreibung: Im Verfahren wegen Mordes u.a. vor der 19. Großen Strafkammer (Schwurgericht), Az. 19 Ks 354 Js 30716/25 wurden die Hauptverhandlungstermine bestimmt.
Drei Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten sich am 20.03.2025 in Ludwigsburg zu einem illegalen „Beschleunigungsrennen“ verabredet. Hierbei soll es zu einem Unfall mit einem weiteren Fahrzeug, das mit zwei Frauen besetzt war, gekommen seien, infolge dessen die beiden Frauen starben.
Das Verfahren wegen Mordes u.a. vor der 19. Großen Strafkammer (Schwurgericht), Az. 19 Ks 354 Js 30716/25, beginnt am 05.12.2025, 09.15 Uhr. Die Fortsetzungstermine sind 08.12, 09.12.,10.12., 11.12., 19.12. (09:00 Uhr), 12. 01., 16.01., 21.01, 27.01., 03.02.,10.02., 17.02., 24.02, 03.03., 10.03., 17. 03., 24.03. und 07.04.2026; jeweils, soweit nichts anderes angegeben ist, ab 09:15 Uhr. Etwaige Änderungen der Termine sind der Homepage des Landgerichts Stuttgart unter Verhandlungstermine zu entnehmen.
Hinweise an Pressevertreter:
Aufnahmen zu Verfahrensbeginn sind nur mit einer Drehgenehmigung erlaubt. Hierfür bedarf es eines Antrags. Dieser ist spätestens bis zum Ende des Dienstags, 02. Dezember, per E-Mail ( Pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de ) an die Pressestelle des Landgerichts Stuttgart zu stellen. Je nach Zahl der Anfragen wird eine Pool-Lösung für die Drehgenehmigungen vorbehalten.
Eine Akkreditierung ist für das Verfahren nicht erforderlich. Es wird gleichwohl empfohlen, seine Teilnahme vorher per E-Mail gegenüber der Pressestelle anzukündigen. Die Zahl der Presseplätze ist begrenzt. Es wird daher empfohlen, frühzeitig vor Beginn der Hauptverhandlung (mindestens 20 Minuten vorher) vor Ort zu sein.
Ansprechpartner: Dr. Timur Lutfullin, Richter am Landgericht, Mediensprecher in Strafsachen, E-Mail: pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de
