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Verurteilung im Zusammenhang mit der Tötung einer Frau in Sindelfingen

Datum: 20.03.2026

Kurzbeschreibung: Die 1. Große Strafkammer hat einen 47-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem muss er an die Kinder der Getöteten ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,- Euro zahlen, sowie die Beerdigungskosten und die Überführungskosten des Leichnams in die Mongolei erstatten.

Die Strafkammer ging davon aus, dass der Angeklagte in einem Waldstück in der Nähe der Arbeitsstelle der Getöteten in Sindelfingen dieser am 23.02.2025 auflauerte, als sie abends mit ihrem E-Scooter nach Hause fuhr. Zuvor hatte er eine Straßenlaterne beschädigt und sich an dieser dunklen Stelle im Gebüsch versteckt. Als sie vorbeifuhr, stürzte er sich auf die völlig ahnungslose Frau und tötete sie in kurzer Zeit durch massive Gewalteinwirkung gegen den Hals. Die Strafkammer sah deshalb das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an. Den Leichnam legte er in einem Amphibiendurchlass in der Nähe ab, wo dieser drei Monate später gefunden wurde.

Es war ein Indizienprozess, bei dem die Strafkammer „nicht die geringsten Zweifel“ an der Täterschaft hatte. Neben weiteren Indizien war die Auswertung der Standortdaten des Handys des Angeklagten entscheidend. Diese ergab, dass er bereits an den beiden vorangehenden Tagen jeweils rund drei Stunden dort auf die Getötete wartete, diese jedoch an diesen Tagen die Stelle nicht passierte. Der Angeklagte und die Getötete kannten sich, ein genaueres Motiv für die Tat konnte jedoch nicht festgestellt werden.

Die Hauptverhandlung, die am 12. Februar 2026 begann, endete heute nach sieben Verhandlungstagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.

Aktenzeichen: 1 Ks 322 Js 51584/25

Ansprechpartner: RLG Dr. Lutfullin, Mediensprecher für Strafsachen

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