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Frist für Anträge auf Foto- und Drehgenehmigung bei der voraussichtlichen Urteilsverkündung im Verfahren zum tödlichen Unfall in Ludwigsburg bis 01.04.26
Datum: 25.03.2026
Kurzbeschreibung:
Im Verfahren wegen Mordes u.a. vor der 19. Großen Strafkammer (Schwurgericht), Az. 19 Ks 354 Js 30716/25, im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall am 20.03.2025 in Ludwigsburg stehen noch die Verhandlungstage am 31.03. und 07.04.2026, jeweils 09.15 Uhr aus.
Sollte sich nach Abschluss der Verhandlung am 31.03.2026 abzeichnen, dass am 07.04.2026 das Urteil verkündet werden könnte, so sind Anträge auf Drehgenehmigung bis Mittwoch, 01.04.2026, 12.00 Uhr, zu stellen. Bei großer Nachfrage werden Poolgruppen gebildet. Bitte geben Sie bei Ihrem Antrag daher zwingend an, ob Ihr Medienunternehmen für die jeweilige Gruppe auch als Poolführer zur Verfügung steht.
Anträge, die nach Fristablauf eingehen, werden voraussichtlich nicht berücksichtigt werden können. Die Anträge auf Drehgenehmigung können bereits vor dem 31.03.2026 gestellt werden. Sollte Ihr Medienunternehmen bereits einen Antrag auf Drehgenehmigung gestellt haben, werden Sie um ergänzende Mitteilung gebeten, ob Sie für eine Poolführerschaft zur Verfügung stehen.
Für den Fall einer Urteilsverkündung am 07.04.2026 wird es ferner seitens des Gerichts sowie ggf. weiterer Verfahrensbeteiligter im Anschluss ein Statement geben. Hierzu sind sämtliche Pressevertreter für Aufnahmen nach vorherigem Antrag zugelassen.
Aktenzeichen: Az. 19 Ks 354 Js 30716/25
Ansprechpartner: RLG Dr. Lutfullin, Mediensprecher für Strafsachen
