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Urteilsverkündung im Verfahren zum tödlichen Unfall in Ludwigsburg: Hinweise an Presse und Öffentlichkeit

Datum: 01.04.2026

Kurzbeschreibung: Im Verfahren wegen Mordes u.a. vor der 19. Großen Strafkammer (Schwurgericht), Az. 19 Ks 354 Js 30716/25, im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall am 20.03.2025 in Ludwigsburg soll am 07.04.2026 das Urteil verkündet werden. Der Beginn des Verhandlungstages wurde auf 14.00 Uhr verlegt. Dann soll unmittelbar das Urteil verkündet werden.

Die Verhandlung findet im Saal 1 des Landgerichts Stuttgart statt (Eingang Olgastr. 2). Der Einlass zum Saal wird voraussichtlich ab 12.45 Uhr geöffnet. Die Zahl der Zuschauerplätze ist auf die im Saal vorhandenen Plätze beschränkt. Es wird daher ein frühzeitiges Eintreffen empfohlen. 

Hinweise an die Pressevertreter:

·      Für Pressevertreter sind Presseplätze reserviert. Bitte seien Sie spätestens 30 Minuten vor der Verhandlung da und weisen Sie sich an der Einlasskontrolle als Pressevertreter aus, um vorrangig Zugang zu erhalten.

·      Soweit Ihre Medienunternehmen innerhalb der heute um 12.00 Uhr endenden Frist einen Antrag auf Drehgenehmigung gestellt haben, geht Ihnen diese demnächst gesondert zu. Bitte beachten Sie sehr sorgfältig alle dort genannten Punkte! Ein Pool wird nicht angeordnet.

·      Nach der Urteilsverkündung am 07.04.2026 wird es ferner seitens des Gerichts sowie ggf. weiterer Verfahrensbeteiligter ein Statement geben. Hierzu sind die Pressevertreter für Aufnahmen und Fragen zugelassen. 

Aktenzeichen: Az. 19 Ks 354 Js 30716/25

Ansprechpartner: Richter am Landgericht Dr. Lutfullin, Mediensprecher für Strafsachen

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