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Ergänzende Verfügung zu den Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter für die am 27. April 2026 beginnende Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung u.a. im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Überfall auf ein Unternehmen in Ulm

Datum: 07.04.2026

Kurzbeschreibung: Die Vorsitzende der 18. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat mit Verfügung vom 7. April 2026 die Verfügung vom 2. April 2026 zur Durchführung des Akkreditierungsverfahrens klarstellend dahingehend berichtigt, dass das Akkreditierungsverfahren am Montag den 13. April 2026 um 10.00 Uhr (MESZ) beginnt und am Montag den 20. April 2026 um 10.00 Uhr (MESZ) endet.

Im Übrigen bleibt es bei den Regelungen, die mit Verfügung vom 2. April 2026 festgelegt wurden. 

Den Text der Verfügung vom 7. April 2026 finden Sie hier.

Aktenzeichen (bitte bei Anfragen stehts angeben): 18 KLs 36 Js 123/25

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