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Verfahrensbeginn im Fall eines mutmaßlichen Messerangriffs in Stuttgart-Nord
Datum: 29.09.2026
Kurzbeschreibung:
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, aufgrund rechtsextremer Motivation einen Mann, den sie für ein Mitglied der „Antifa“ hielten angegriffen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Hinsichtlich der näheren Anklagevorwürfe wird auf die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 28.09.2026 verwiesen.
Da einer der beiden Angeklagten zur Tatzeit Heranwachsender war, wird das Verfahren vor einer Großen Jugendkammer verhandelt. Die Fortsetzungstermine sind 19.10., 22.10., 11.11., 19.11., 20.11., 04.12. und 11.12.2026, jeweils um 09.30 Uhr.
Hinweise an Pressevertreter:
Aufnahmen zu Verfahrensbeginn sind nur mit einer Drehgenehmigung erlaubt. Hierfür bedarf es eines Antrags. Dieser ist spätestens bis Montag, 05.10.2026, 13.00 Uhr, per E-Mail (Pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de) an die Pressestelle des Landgerichts Stuttgart zu stellen. Je nach Zahl der Anfragen wird eine Pool-Lösung für die Drehgenehmigungen vorbehalten.
Eine Akkreditierung ist für das Verfahren nicht erforderlich. Es wird gleichwohl empfohlen, seine Teilnahme vorher per E-Mail gegenüber der Pressestelle anzukündigen, damit Ihre Daten für die Einlasskontrollen hinterlegt werden.
Die Zahl der Presseplätze ist begrenzt. Es wird daher empfohlen, frühzeitig vor Beginn der Hauptverhandlung vor Ort zu sein. Da Pressevertreter bis fünf Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung vorrangig Zutritt gewährt wird, werden Sie gebeten, sich bei den Einlasskontrollen als solche zu erkennen zu geben.
Ansprechpartner:
Dr. Timur Lutfullin, Richter am Landgericht, Mediensprecher in Strafsachen,
E-Mail: pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de;
Tel.: 0711-212 3586 (Geschäftsstelle)
