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Akkreditierungsverfahren für die Hauptverhandlung gegen ein führendes Mitglied der sog. "Querdenken"-Bewegung ab 02.10.2024

Datum: 09.08.2024

Kurzbeschreibung: Hier erhalten Sie Informationen zum Akkreditierungsverfahren für Medienunternehmen

 
1.

Für die Hauptverhandlung im Verfahren vor der 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart, Az. 10 KLs 3 Js 15816/22, welches am Mittwoch, 02.10.2024, 09.00 Uhr beginnt, ist ein Akkreditierungsverfahren angeordnet. 



Hinsichtlich näherer Einzelheiten wird auf die hier verlinkte Verfügung der Vorsitzenden über die Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens sowie die hier verlinkte Sitzungspolizeiliche Verfügung der Vorsitzenden Bezug genommen. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch.

2. 
Akkreditierte Medienunternehmen erhalten hierbei die Zugangsberechtigung für einen Sitzplatz eines Redakteurs/Journalisten.

 

Das Akkreditierungsverfahren beginnt am

 

Dienstag, den 3. September 2024 um 12:00 Uhr (MESZ)

 

und endet am

 

Montag, den 9. September 2024 um 18:00 Uhr (MESZ).

 

Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

 

Für Medienvertreter stehen an jedem Sitzungstag die ersten drei Reihen (55 Plätze) - sofern die Verhandlung in Saal 1 des Landgerichts stattfindet – bzw. die ersten zwei Reihen - findet die Verhandlung in einem anderen Saal statt - zur Verfügung.

 

Alle an einer Teilnahme interessierten Medienunternehmen und freien Journalisten werden gebeten, sich per E-Mail unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises bzw. Ausweises einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt im Sinne des Pressegesetzes und/oder eines Referenzschreibens (Beschäftigungs- oder Auftragsbestätigung) eines solchen Unternehmens oder eines sonstigen Nachweises ihrer journalistischen Tätigkeit bei der Pressestelle des Landgerichts Stuttgart, Herr Dr. Lutfullin, Richter am Landgericht, unter 

 pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de

 

für „10 KLs 3 Js 15816/22“ zu akkreditieren. 

 

Dem Akkreditierungsgesuch müssen: 

-         Vor- und Nachname, 

-         Geburtsdatum, 

-         sofern gegeben, das entsendende Medienunternehmen und die 

-         Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 

zu entnehmen sein.

 

 Ton-, Bild- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal nach der Saalöffnung und vor Beginn der Hauptverhandlung werden am ersten Hauptverhandlungstag (2. Oktober 2024) und ggf. am Tag einer Urteilsverkündung zugelassen. Hinsichtlich der näheren Ausgestaltung wird auf die beiliegende Verfügung über die Durchführung eines Akkreditierungsverfahren Bezug genommen. 

 Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen haben sich spätestens bis 12.00 Uhr des dritten Werktags (außer Samstag) vor dem jeweiligen Sitzungstag (vor dem 1. Hauptverhandlungstag bis Freitag, den 27. September 2024, 12:00 Uhr) per E-Mail bei der Pressestelle des Landgerichts, Herrn Dr. Lutfullin, Richter am Landgericht, unter 

 

pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de

 

für „10 KLs 3 Js 15816/22“ zu akkreditieren. 

 

Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. 

 

Dem Akkreditierungsgesuch müssen: 

-         Vor- und Nachname, 

-         Geburtsdatum, 

-         sofern gegeben, das entsendende Medienunternehmen und die 

-         Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) 

zu entnehmen sein. 

Dabei ist auch mitzuteilen, ob die Bereitschaft zu einer Übernahme der Poolführerschaft besteht. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Pressestelle des Landgerichts Stuttgart

 

Dr. Timur Lutfullin

Richter am Landgericht

Mediensprecher in Strafsachen



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