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Termine im Hauptverfahren gegen zwei ehemalige Porsche-Vorstände wegen Marktmanipulation bestimmt

Datum: 20.04.2015

Kurzbeschreibung: Kammer bestimmt Termine ab 31. Juli bis zunächst 30. Oktober 2015

1.         Die Termine im Hauptverfahren der 13. Großen Wirtschaftsstrafkammer gegen zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE wegen des Vorwurfs der informationsgestützten Marktmanipulation (Az. 13 KLs 159 Js 69207/09) finden wie folgt statt:

 

 

Freitag, 31. Juli 2015, 09.00 Uhr, Olgastraße 2

 

mit Fortsetzungsterminen am

Donnerstag         06.08.2015,

Freitag                 07.08.2015,

Donnerstag         13.08.2015,

Freitag                 14.08.2015,

Donnerstag         20.08.2015,

Freitag                 21.08.2015,

Donnerstag         03.09.2015,

Freitag                 04.09.2015,

Donnerstag         10.09.2015,

Freitag                 11.09.2015,

Donnerstag         17.09.2015,

Freitag                 18.09.2015,

Donnerstag         24.09.2015,

Freitag                 25.09.2015,

Donnerstag         01.10.2015,

Freitag                 02.10.2015,

Donnerstag         15.10.2015,

Freitag                 16.10.2015,

Donnerstag         22.10.2015,

Freitag                 23.10.2015,

Donnerstag         29.10.2015,

Freitag                 30.10.2015,

jeweils 09.00 Uhr.

 

2.         Film- und Fotoaufnahmen sollen - in einem nicht vor dem 8. Mai 2015 zu regelnden Umfang - gestattet werden. Zur Vorbereitung der Zulassungsregelung und des Zulassungsverfahrens wird gebeten, bis möglichst Donnerstag, 30. April 2015 per E-Mail an pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de mitzuteilen, ob (ernsthaftes) Interesse an Film- oder Fotoaufnahmen im Sitzungssaal oder im Gebäude besteht.

 

3.         Vor und während des Verfahrens ist seitens der Pressestelle beabsichtigt, über einen E-Mail-Verteiler verfahrensbezogene Informationen wie insbesondere das Beweisprogramm oder Terminsänderungen zu versenden. Bitte teilen Sie unter der Angabe Ihrer E-Mail-Adresse mit, wenn Sie in diesen Verteiler aufgenommen werden möchten.

 

4.         Derzeit liegt noch keine Entscheidung der Kammer über zu ladende Zeugen und Sachverständige vor. Es wird daher höflich gebeten, von dahingehenden Anfragen vorerst abzusehen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Pressestelle des Landgerichts Stuttgart

 

 

Reiner Skujat, Dr. Florian Bollacher, Mediensprecher in Strafsachen

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