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Terminhinweis: Verkündungstermin im Rechtsstreit über einen klimaschützenden Unterlassungsanspruch gegen die Mercedes-Benz Group AG

Datum: 08.09.2022

Kurzbeschreibung: Terminhinweis: Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG auf Unterlassung des Vertriebs von Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor

Die 17. Zivilkammer wird am

Dienstag, den 13. September 2022, 09:00 Uhr (Saal 155)

eine Entscheidung in dem Rechtsstreit über einen „klimaschützenden Unterlassungsanspruch“ gegen die Mercedes-Benz Group AG verkünden (Aktenzeichen 17 O 789/21). Die Klage wurde von drei Klägern, jeweils „c/o Deutsche Umwelthilfe e.V.“ eingereicht.

Die Kläger begehren unter anderem, es der Mercedes-Benz Group AG zu untersagen, nach dem 31. Oktober 2030 Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor zu vertreiben, sofern diese bei ihrer Nutzung Treibhausgase emittieren. Darüber hinaus soll die Mercedes-Benz Group AG es unterlassen, bis zu diesem Datum neue Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor zu vertreiben, die bei ihrer Nutzung in der Summe mehr als 516 Millionen Tonnen CO2 emittieren.

In dem Verfahren fand am 21. Juni 2022 die mündliche Verhandlung statt.


Dr. Sebastian Sonn, Sprecher des Landgerichts Stuttgart in Zivilsachen
Urbanstraße 20   70182 Stuttgart   Telefon (0711) 212-3411
E-Mail-Adresse: pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de

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