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Urteil gegen ehemalige Führungsriege der verbotenen Gruppierung „Osmanen Germania BC“

Datum: 24.01.2019

Kurzbeschreibung:  Urteil im Großverfahren fällt am 50. Verhandlungstag

Die 3. Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart hat heute nach 10-monatiger Hauptverhandlung am 50. Sitzungstag das Urteil gegen die sieben noch verbliebenen 20 bis 47 Jahre alten Angeklagten, führende Mitglieder der mittlerweile verbotenen rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“, verkündet. Überwiegend wegen Gewaltdelikten (gefährlicher Körperverletzung, räuberischer Erpressung) wurden fünf der Angeklagten zu mehrjährigen Freiheits- bzw. Jugendstrafen verurteilt – so auch der „Stuttgarter Präsident“ zu sechs Jahren sechs Monaten und der „ehemalige Vizeweltpräsident“ zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren vier Monaten. Gegen zwei Angeklagte, darunter der ehemalige Weltpräsident, wurden Bewährungsstrafen verhängt. Nach den Feststellungen der 3. Jugendstrafkammer ging es in dem Verfahren um Bandenkriminalität und interne Bestrafungsaktionen, nicht jedoch um die politische Dimension der mitt-lerweile verbotenen „Osmanen Germania BC“.

Das sog. „Osmanen-Verfahren“ war unter ungewöhnlich hohen Sicherheitsanforderun-gen im Sitzungssaal des Mehrzweckgebäudes in Stuttgart-Stammheim durchgeführt worden. Die 3. Große Jugendstrafkammer konnte während des vielschichtigen und kom-plexen Umfangsverfahrens - so wurden Zeugen aus dem ganzen Bundesgebiet und auch Auslandszeugen vernommen - keine weiteren Verfahren bearbeiten, was zur erheblichen Belastung des Landgerichts Stuttgart beitrug.

Dr. Johannes Fridrich und Christian Klotz, Mediensprecher in Strafsachen

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