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Dieselverfahren: Vorlageentscheidung an den Europäischen Gerichtshof

Datum: 13.03.2020

Kurzbeschreibung: 

Das Landgericht Stuttgart hat heute in dem Verfahren Az. 3 O 31/20 gegen die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG durch den Einzelrichter der 3. Zivilkammer beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung (Art. 267 AEUV), unter anderem zur Auslegung des Begriffs „Abschalteinrichtung“ in Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und zu Fragen der Zulässigkeit temperaturabhängiger Emissionsminderungsstrategien nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, vorzulegen.

In dem der Vorlageentscheidung zu Grunde liegenden Verfahren begehrt die Klagepartei von der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Porsche Cayenne Diesel Tiptronic, den diese im Mai 2012 erworben hat. Die Klage stützt sich auf deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen.

Die vollständige Entscheidung ist unter diesem Link abrufbar.

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