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Freispruch im Verfahren gegen Stefan Schumacher rechtskräftig

Datum: 24.03.2014

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die gegen das Urteil der 16. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2013 eingelegte Revision am 19. März 2014  zurückgenommen. Damit ist der Freispruch gegen den Straßenradprofi Stefan Schumacher vom Vorwurf des Betrugs rechtskräftig. Ihm war mit Anklageschrift vom 20. September 2010 zur Last gelegt worden, seinen Vertragspartner und ehemaligen Teamchef im Sommer 2008 über die Einnahme des Dopingmittels CERA getäuscht und ihn dadurch zur Fortzahlung der monatlichen Bezüge in Höhe von jeweils 50.487,50 Euro veranlasst und insoweit geschädigt zu haben.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Martin Friedrich war nach insgesamt 19 Verhandlungstagen und der Vernehmung von 14 Zeugen zwar zu der Überzeugung gelangt, dass Schumacher in einem Gespräch mit Verantwortlichen seines Vertragspartners und des Rennstalls am 17. Juli 2008 wider besseres Wissen die Einnahme von CERA abgestritten und damit die Unwahrheit gesagt habe. Die Kammer konnte aber letztlich nicht ausschließen und die dahingehende Einlassung Schumachers nicht widerlegen, dass die Tatsache, dass er gedopt hatte, dem vermeintlich geschädigten Vertragspartner bereits bekannt war.

Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2013 - 16 KLs 211 Js 88929/08

Dr. Florian Bollacher, Mediensprecher in Strafsachen

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