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Korrektur-Statement in der Sache 10 KLs 3 Js 15816/22

Datum: 09.10.2024

Kurzbeschreibung: In eigener Sache: Klarstellung zum Pressestatement im Verfahren 10 KLs 3 Js 15816/22

Soweit im Statement gegenüber den Medienvertretern nach dem Hauptverhandlungstag der Pressesprecher des Landgerichts am 02.10.2024 erklärte:

 „unter anderem geht der Vorwurf ja dahingehend, dass hier tateinheitlicher Betrug in 9.450 einzelnen Fällen gewesen sein soll“

 wird hiermit klargestellt, dass es sich bei dem Anklagevorwurf um versuchten und nicht um vollendeten Betrug in einem besonders schweren Fall in 9.450 tateinheitlichen Fällen handelt.

 

 Mit freundlichen Grüßen

Pressestelle des Landgerichts Stuttgart

 

Dr. Timur Lutfullin

Richter am Landgericht

Mediensprecher in Strafsachen

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