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Reduzierung des Dienstbetriebs am Landgericht Stuttgart im Hinblick auf die Corona Epidemie

Datum: 17.03.2020

Kurzbeschreibung: Reduzierung des Dienstbetriebs am Landgericht Stuttgart im Hinblick auf die Corona Epidemie - unaufschiebbare Dienstgeschäfte gesichert

Nachdem der Ministerrat und das Ministerium der Justiz und für Europa dringend empfohlen haben, alle nicht notwendigen sozialen Kontakte und die Anwesenheit in Dienstgebäuden auf das unabdingbar erforderliche Maß zu beschränken, hat auch die Leitung des Landgerichts Stuttgart entsprechende Maßnahmen ergriffen, um einerseits möglichst umfassend dem Gesundheitsschutz zu dienen, andererseits aber den zwingend erforderlichen Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.

Insbesondere ist durch einen Notfallplan sichergestellt, dass ab dem 17. März 2020 bis – vorläufig – zum 19. April 2020 unaufschiebbare Verhandlungen und Dienstgeschäfte, z.B. die Bearbeitung von Haftsachen, Unterbringungssachen, Auslieferungssachen und Eil-Sachen aller Fachbereiche sowie die ermittlungsrichterliche Tätigkeit, gesichert sind und die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung steht. Alle aufschiebbaren Verhandlungen werden vorbehaltlich der richterlichen Unabhängigkeit vorerst nicht stattfinden; dies betrifft insbesondere Zivilverfahren und zahlreiche Familiensachen. Die Parteien, sonstige Beteiligte und Rechtsanwälte werden hiervon – gegebenenfalls telefonisch – unterrichtet.

Das für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit erforderliche Personal wird im Wechsel in den Dienstgebäuden anwesend sein. Dadurch wird der gerichtliche Betrieb zumindest im unabdingbaren Maße aufrechterhalten. Alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden – sofern möglich – nach Abstimmung mit der Gerichtsverwaltung von zu Hause aus arbeiten.

Unter Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes sind öffentlich zugängliche Bereiche soweit wie möglich geschlossen. Durch eine Hausverfügung der Präsidentin des Oberlandesgerichts und des Präsidenten des Landgerichts Stuttgart wurde zudem angeordnet, dass Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten oder sich innerhalb der jeweils letzten 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet nach der aktuellen Definition des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben, ab sofort das Oberlandesgericht und das Landgericht Stuttgart nicht mehr betreten dürfen. Ausnahmen können nur nach vorheriger Anmeldung an der Pforte durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts bzw. durch den Präsidenten des Landgerichts oder – für die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen – durch die/den jeweiligen Vorsitzenden erteilt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch der Pressemitteilung des Ministeriums der
Justiz und für Europa vom 16. März 2020, die Sie ebenfalls auf dieser Homepage finden.

Aktuelle Informationen zu den am Landgericht erstinstanzlich verhandelten Strafsachen finden Sie stets auch online auf der Homepage des Landgerichts unter "Aktuelles". Gerne dürfen Sie sich in Einzelfragen auch an die Pressestelle des Landgerichts wenden.

RLG Dr. Christoph Buchert, Pressesprecher Landgericht Stuttgart


Pressetelefon: 0711/212-3800

Pressehandy: 0174/7319821

eMail: pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de

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