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Strafverfahren Hochschule Ludwigsburg
Datum: 18.05.2020
Kurzbeschreibung: Strafverfahren Hochschule Ludwigsburg: Verfahren gegen zwölf Professoren gegen Geldauflagen eingestellt - Verhandlung gegen früheren Rektor und Kanzler ab September geplant
In dem Strafverfahren gegen Leitungspersonen und Professoren der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg hat die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart das Strafverfahren gegen zwölf Professoren gemäß § 153a Abs. 2 StPO gegen Geldauflagen vorläufig eingestellt. Damit hat die Strafkammer zugleich die Weichen für den zügigen Beginn einer neuen Hauptverhandlung gestellt.
Dem früheren Rektor sowie dem früheren Kanzler der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg wird vorgeworfen, 13 an der Hochschule lehrenden Professoren unrechtmäßig Zulagen zu ihrem Gehalt gewährt zu haben. Den 13 Professoren liegt eine Beihilfe zu den Untreuetaten zur Last. Die bereits begonnene Hauptverhandlung gegen den früheren Rektor und den früheren Kanzler musste im Januar dieses Jahres infolge eines unvorhergesehenen Krankheitsfalls ausgesetzt werden. Im Verfahren gegen die 13 Professoren, das infolge eines Beschwerdeverfahrens bislang abgetrennt war, hat die 5. Große Strafkammer auf Grundlage der bislang gewonnenen Erkenntnisse nun das Strafverfahren hinsichtlich zwölf der Angeklagten mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten gegen Geldauflagen, die überwiegend zwischen 20.000 EUR und 26.000 EUR lagen, vorläufig eingestellt. Einer der Zulagenempfänger stimmte einer Verfahrenseinstellung unter den von der Strafkammer vorgegebenen Bedingungen nicht zu. Das Strafverfahren gegen ihn wird demnach fortgesetzt und zur gemeinsamen Verhandlung mit dem Verfahren gegen den früheren Rektor und den früheren Kanzler der Hochschule verbunden. Der Neubeginn der Hauptverhandlung ist bereits für September geplant.
(Az. 5 KLs 120 Js 6253/15)
Pressekontakt:
RLG Dr. Christoph Buchert, Pressesprecher in Strafsachen
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