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Urteil im Verfahren um die „Tote auf dem Pragfriedhof“

Datum: 13.04.2016

Kurzbeschreibung: Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord auf dem Pragfriedhof

Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13.04.2016 - 9 Ks 112 Js 91941/15
 

Im Verfahren um die „Tote auf dem Pragfriedhof“ hat die 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart am achten Verhandlungstag den 30-jährigen Angeklagten wegen Mordes an einer 21-Jährigen schuldig gesprochen und ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Kammer sah es nach Durchführung einer umfangreichen Beweisaufnahme, in deren Verlauf insgesamt 27 Zeugen und sechs Sachverständige gehört wurden, als erwiesen an, dass der Angeklagte am 9. September 2015 gegen 23 Uhr der Geschädigten auf dem Stuttgarter Pragfriedhof zunächst durch Schläge mit einem Keramikgefäß sowie durch Fußtritte schwere Verletzungen am Kopf zufügte und anschließend so lange auf ihrem Hals- und Brustbereich kniete, bis diese verstarb. Zudem ging die 9. Schwurgerichtskammer davon aus, dass der Angeklagte bei der Tötung die Arg- und Wehrlosigkeit der Geschädigten ausgenutzt und somit heimtückisch gehandelt hat.

Zu der Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten gelangte die Kammer durch die Gesamtwürdigung einer Vielzahl von Indizien, unter anderem verschiedener Spuren am Tatort sowie an der Kleidung bzw. den Schuhen des Angeklagten.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.



Dr. Bettina Gebert, 2. Mediensprecherin in Strafsachen, Tel. 0711/212-3800



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